In der Steuererklärung (jährlichen) werden die Zinskosten dann als Werbungskosten angegeben. Dies gilt für Finanzierungsvorhaben, Freiberufler, die Privatpersonen, und Selbstständige tätigen um ein Einkommen zu erzielen. Beispielsweise wenn ein Immobilienkredit aufgenommen wird, um den Bau, den Kauf, oder die Renovierung eines Wohnobjekts zu finanzieren, das vermietet werden soll, dann der Kreditnehmer die Zinskosten von der Steuer absetzen kann (Wichtig ist dabei auch, dass das Finanzamt klar erkennen können muss, wie viel Kredit-Zinsen für den vermieteten Teil zahlt. Nur dann kann man diese Zinsen komplett von seinen Miet-Einnahmen abziehen und nur das, was übrig bleibt - wird versteuert). Auch im Fall wenn die Immobilie verkauft werden soll, können die Zinskosten steuerlich wirksam angegeben werden. Wichtig ist gleichzeitig, dass Nebenkosten die mit der Investition verbunden sind, z.B. für den Notar oder Grundbucheintrag, sind in diesem Falle ebenfalls steuerlich absetzbar.
Bemerkenswert ist gleichzeitig, dass man zwei getrennte Konten bei seiner Bank einrichten muss: Ein Konto, von dem er eigene Haus-Hälfte bezahlt, und ein anderes Konto für den Kredit zur Finanzierung der vermieteten Hälfte.
Folgendes Kosten ist absetzbar:
- wenn ein Haus oder eine Wohnung zum Teil selbst bewohnt wird, muss ein zweiter Darlehensvertrag abgeschlossen werden ( in diesem Fall, kann der vermietete Teil des Objektes geltend gemacht werden)
- steuerlich absetzbar sind die Zinsen der Immobilienfinanzierung
- snvestitionen in Modernisierungsmaßnahmen wie z.B. ein Dachausbau können ebenfalls angegeben werden
- nebenkosten wie solche für Notare oder Reparaturen können abgesetzt werden
Am Ende noch eine wichtige Hinweis: Wenn man einen Haus- oder Wohnungskauf kaufen will, dann wichtig ist eine gute Beratung zu finden. Schon die geringsten Fehler bewirken, dass das Finanzamt die Kredit-Zinsen nicht eindeutig zuordnen.