Ist es etwas noch was in Betracht genommen werden kann? Aber natürlich. Die Hypothekzinsen, oder so genannte Schuldzinsen gehören dazu auch.
Was auch sehr häufig vergessen wird, ist dass alle Zinsen von Darlehen, Kreditkarten und Konsumkrediten auch steuerabzugsfähig sind. Sie müssen nur Kreditinstitut kontaktieren von welchen Sie ein mal pro Jahr eine Zusammenstellung bekommen werden. Die Data können dann in die Steuererklärung übertragt werden.
Wie geht es nun mit privaten Darlehen? Da sollen Sie möglichst gut die Vereinbarung schritlich belegen und natürlich unterschreiben, damit später das Steueramt den Zinsabzug akzeptieren kann. Im Grundgesetz es spielt keine Rolle, ob Sie einen Privatkredit, einen Bankkredit oder Baukredit aufnehmen.
Was aber beachtet werden soll, dass nur die Schuldzinsen abgezogen werden. Der sogennante Amortisationsbetrag oder Rückzahlungsbetrag gehört nicht dazu. Die Obergrenze zu der man die Schuldzinsen abziehen darf ist maximal 50,000 CHF plus alle Vermögenserträgen.
Man kann auch nicht die Steuern im Rahmen von Leasing-Veträgen (wie z.B von geleasten Autos) sparen. Auch keine Wertminderung, sollen Sie ein geleasten Objekt kaufen, darf nicht in die Steuererklärung dazugehören. Wollen Sie jedoch ein Kredit aufnehmen um mit dem aufgenommenem Geld das geleasten Objekt zu kaufen, dann sind natürlich die Kreditzinsen steuerlich abzugsfähig.
Andere Kosten, die man von den Steuer absetzen kann sind alle Nebenkosten der Wohnung oder des Hauses. Dazu gehören alle Ausgaben für das Haus- oder Wohnungarbeiten (allgemeine Reparaturen, Renovierungskosten und Möbel), vorausgesetzt Sie haben sie selbst bezahlt. Sie müssen selbstverständlich alle Rechnungen behalten.
Sind Sie Immobilieneigentumer? Dann habe ich für Sie gute Nachrichten. Alle Vermieter dürfen die Grundsteuer als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen.