Unter Kreditfähigkeit versteht man also vor allem eine Fähigkeit, einen Kreditvertrag rechtswirksam abzuschließen (es geht insbesondere um eine Volljährigkeit des Kreditnehmers). Es geht darüber hinaus ob ein Kreditnehmer fähig fristgerechte Rückzahlung eines Kredits ist. Man soll bemerken, dass bei Konsumkrediten eine standardisierte detaillierte Budgetberechnung (das monatlich Hausbudget) zusätzlich vorzunehmen ist.
Bei dieser Budgetberechnung ist gleichzeitig auch ein Kreditbetrag (maximal) klar festgelegt. Neben Volljährigkeit wichtig sind jedoch auch andere Sache (es geht um sogenannte Minimalanforderungen für eine Kreditfähigkeit). Ein Volljährige Kreditnehmer muss also auch in der Lage sein, einen Kredit oder Darlehen - einschließlich Zinsen - innerhalb von 36 Monaten regelmäßig zurückzahlen. Mit einer Kreditfähigkeitsprüfung kann gleichzeitig einer Kreditgeber sicher zu sein, dass eine Kreditvergabe nicht zu einer Überschuldung eines potentiellen Kreditnehmers führen soll… Der Kreditgeber stellt unteranderem auch folgende Ausgaben den Einnahmen des Kreditnehmers gegenüber: Steuern und Kosten der Gesundheitsversicherung; Wohnkosten; Verpflichtungen; Kosten des Arbeitswegs und nicht-pfändbarer Teil des Einkommens; Unterhaltszahlungen und eventuelle Alimente.
Die zweite Voraussetzung ist eine Kreditwürdigkeitsprüfung. Es geht hier um eine erwartende Zahlungsmoral eines Kreditnehmers. Untersucht wird also eine Wahrscheinlichkeit, dass ein Kreditnehmer sowohl die Summe, als auch alle Kosten (wie z.B. Gebühren oder Zinsen) richtig bezahlen wird. Es geht also hier auch um Risikofaktoren wie zum Beispiel Aufenthaltsstatus, Alter, oder Nationalität...