Ein Kaufvertrag spiel natürlich eine große Rolle in einem Verbraucherschutzbereich. Die Vorschriften sind sowohl einfach als auch modern. Man kann in der Schweiz digital, nur „per Klick“ einen Kaufvertrag schließen. Voraussetzung ist nur, dass sich die beiden Parteien (Vertragsparteien) über die wesentlichen Punkte einfach einig sind. Es geht also vor allem um: den Kaufgegenstand, die Kaufpreis und natürlich auch Abschluss des Kaufvertrags. Es gibt auch Bestimmungen, die (innerhalb der Schranken einer Rechtsordnung) können auch individuell angepasst sein. Die Änderungen können von dem Verkäufer als die allgemeine Geschäftsbedingungen formuliert werden. Diese Bestimmungen (sogenannte AGB) werden also auch Kaufvertragsbestandteil. Jedoch notwendig ist hier eine Käuferzustimmung.
Wichtige Punkte (hinsichtlich der Regelungen des Obligationenrechts in der Schweiz):
Widerrufsrecht. Man soll bemerken, dass es keine Widerrufsrecht für den Online-Handel in der Schweiz gibt - nachdem die Bestellung abgeschickt wurde. Der Verkäufer kann natürlich sich freiwillig für eine diese Klausel entscheiden, es gibt aber keine Verpflichtung. In der Schweiz funktioniert jedoch auch Ehrenkodex des Verbands des Schweizerischen Versandhandels. In diesem Kodex ist ein Rückgaberecht von 14 Tagen. Diese Regel gilt jedoch nur für Mitglieder des Vereins, also verpflichtet nur die Verbandsmitglieder.
Lieferfristen. Das Recht in der Schweiz sieht keine Maximalfrist für die Lieferungen vor. Der Verkäufer kann aber in einem Vertrag eine Frist freiwillig festlegen.
Gewährleistung. der Käufer hat während zwei Jahren Gewährleistungsansprüche, wenn ein Produkt einen Fehler hat oder es fehlt eine wichtige, zugesicherte Eigenschaft. Das Gesetz in der Schweiz sieht eine Rückgängigmachung des Vertrags oder eine Rückerstattung eines Minderwertes des Kaufgegenstandes vor. Der Verkäufer darf jedoch nicht die allgemeine Geschäftsbedingungen so gestalten, dass die nur seinen eigenen Interessen schützen und in dieser Weise die Konsumenten erheblichen ungerechtfertigten Missverhältnis aussetzen.
Wichtige Regelungen in der Schweiz betreffen auch Waren. Die bezahlende Preis muss in Schweizerfranken bekanntzugeben. Dagegen für messbare Waren muss der Grundpreis bekanntzugeben (zum Beispiel Preis pro Kilogramm oder Liter, usw.). Eine messbare Ware bedeutet dagegen eine Ware, deren Preis nach der Menge immer bestimmt wird. Außerdem, sowohl der Preis, als auch alle wichtige Informationen müssen gut lesbar und sichtbar sein. Dabei wichtig ist auch Schriftgröße. Bei Online-Handel wichtig sind selbstverständlich auch die Versandkosten. Sie sollen separat angegeben werden, da sie variieren können (es gibt normalerweise mehr Versandoptionen).
Zusammenfassend, man soll sich merken, dass sich das Recht in Verbraucherschutzbereich in der Schweiz manchmal auch wesentlich von den allgemeinen EU-Vorschriften unterscheidet…
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EU vs Schweiz — RE: Die Gesetze in der Schweiz und EU Recht