Manchmal hat man echt große finanzielle Probleme. Viele Schulden (wie Krediten, Rechnungen oder andere ausstehende, finanzielle Verpflichtungen) und keine oder echt geringe Chance für eine Einigung mit den Gläubigern. In solchem Fall kann die Privatinsolvenz der letzte Ausweg sein. Bevor man jedoch diese Entscheidung treffen wird, ist es gut eigene finanzielle Lage mit einer Beratung (zum Beispiel Schuldnerberatung) zu besprechen und sorgfältig die finanziellen Möglichkeiten zu analysieren.
Ein privates Insolvenzverfahren ist durch das Insolvenzgericht eröffnet. Das Gerichtsverfahren ist ziemlich lang und detailliert. Anschließend kann man einen neuen, schuldenfreien Lebensabschnitt beginnen. Da das Insolvenzverfahrensziel es ist, überschuldete Personen von den Schulden definitiv zu befreien. Die Privatinsolvenz hat noch einen Vorteil, nämlich mit einer Verfahrenseröffnung der Verbraucher ist vor Pfändungen rechtlich geschützt.
Eine andere Frage ist also worin besteht ein Unterschied zwischen Privatinsolvenz und Regelinsolvenz?
In Allgemeinen, zwischen und einer Verbraucherinsolvenz und einer Regelinsolvenz bestehen deutliche Unterschiede. Da, wenn ein Unternehmen die Gehälter mehr bezahlen kann, dann muss einfach Insolvenz anmelden, sogenannte Regelinsolvenz. Dagegen Privatpersonen können sich (über eine Verbraucherinsolvenz) von den Schulden befreien.
Bei Verbraucherinsolvenz entscheidende Rolle spielen die Voraussetzungen: Vor allem der Schuldner muss ein Verbraucher sein (also eine natürliche Person). Diese Person darf also nicht eine selbstständige Arbeit ausüben. Das bedeutet, das Unternehmer, Ärzte (die eine eigene Praxis besitzen) oder Rechtsanwälte mit einer Kanzlei, können keine Privatinsolvenz anmelden. Jedoch es gibt auch in solchem Fall eine Verbraucherinsolvenz zu gewinnen. Nämlich, eine Verbraucherinsolvenz steht dagegen ehemaligen selbstständigen Personen dann offen, wenn eine Person:
- keine selbstständige Arbeit mehr ausübt (nicht mehr selbstständig ist),
- keine ausstehende Löhne (oder andere Forderungen) aus Arbeitsverhältnisse zahlen muss,
- nicht zu viel Gläubiger hat.
Man soll außerdem nicht vergessen, dass eine Privatinsolvenz erst angemeldet werden kann, wenn man (der Schuldner) zuvor versucht hat, außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern wirklich zu erzielen und das gleichzeitig gescheitert ist. Solcher Versuch bedeutet eine außergerichtliche Schuldenbereinigung.
Der Versuch kann aus verschiedene Gründen scheitern. Vor allem ein Gläubiger betreibt eine Zwangsvollstreckung oder ein Gläubiger ist einfach mit einem Vorschlag einfach nicht einverstanden oder der Schuldner ist zahlungsunfähig. Gleichzeitig das Scheitern einen außergerichtlichen Einigungsversuchs muss offiziell bescheinigt werden. Vor allem machen das anerkannte Schuldnerberatungsstellen, die Rechtsanwälte, oder Verbraucherzentrale. Erst dann, kann der Schuldner eine Privatinsolvenz Ordnungsgemäßes beantragen.
Nach einer Insolvenzverfahrenseröffnung strebt das Gericht (das so genannte Insolvenzgericht) eine gerichtliche Einigung mit allen Gläubigern an, es geht um einen Vergleich. Wenn das auch scheitert, dann beginnt das richtige und vereinfachte Insolvenzverfahren. Man soll dabei bemerken, dass das Privatinsolvenzverfahren ungefähr ein Jahr dauert. In dieser Zeit wird das Vermögen eines Schuldners an die Gläubiger gerichtlich verteilt. Dagegen Unpfändbares Einkommen kann der Schuldner behalten. Am Ende der Privatinsolvenz stellt man (der Schuldner) einen Antrag auf die Restschuldbefreiung also Erlass seiner Restschulden. Das bedeutet dass die Forderungen, die noch gegen den Schuldner bestehen, definitiv erlassen werden. Es hat für einen Schuldner echt große Bedeutung, weil die Gläubiger keine alten Schulden mehr geltend machen können...
Man soll am Ende auch berücksichtigen, dass Privatinsolvenzverfahren nicht kostenlos ist. Vor allem entstehen Kosten für eine Rechtsberatung. Es gibt gleichzeitig auch Rechtsanwälte, die bieten eine kostenlose Erstberatung an. Außerdem fallen immer für Privatinsolvenz auch die Gerichtskosten an.