Wichtige Abkommen in der Schweiz müssen immer von dem Parlament genehmigt werden und unterstehen einem fakultativen oder obligatorischen Referendum. Der Beitritt zum Beispiel zu Organisationen oder zu Gemeinschaften (wie Europäischen Union) untersteht immer einem obligatorischen Referendum (genau in dieser Weise wurde der Beitritt der Schweiz zu einem Europäischen Wirtschaftsraum dem Referendum unterstellt und abgelehnt…). Bundesrat kann jedoch auch selber Abkommen abschließen, wenn das Parlament ihn in einem Vertrag oder in einem Gesetz ermächtigt hat.
Wichtige Rolle spielt dabei auch die Verfassung (Bundesverfassung). Das Gesetz verpflichtet die Kantone und den Bund dazu, das Völkerrecht immer einzuhalten. Das Völkerrecht hat grundsätzlich Vorrang gegenüber einem Landesrecht. Die Bundesverfassung sieht aber zudem vor, dass die Gerichte sowohl die Bundesgesetze als auch das Völkerrecht anwenden müssen. Es gibt aber keine ausdrückliche Bestimmung, was passiert bei den Rechtskollisionen…
Auf der Grundlage von allgemeinen Rechtsgrundsätzen das Bundesgericht hat die folgenden Regeln entwickelt:
- Bei einer Kollision (zwischen der Bestimmung des Landesrechts und einer Bestimmung des Völkerrechts) versucht das Bundesgericht zuerst, die Bestimmung des Landesrechts sowohl auszulegen, als auch umzusetzen;
- Wenn aber solche Auslegung nicht möglich ist, dann geht völkerrechtliche Bestimmung vor;
- Eine Ausnahme bilden die völkerrechtlich garantierten Menschenrechte - die haben immer Vorrang vor einem Landesrecht.
Man soll dabei bemerken, dass die Schweiz hat Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ratifiziert. Wenn also die Regeln der EMRK verletzt werden, soll man sich an schweizerischen Gerichte wenden (zuerst). Dagegen Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (in Strassburg) kann nur in letzter Instanz angerufen werden. Es ist auch wichtig, dass eine Entscheidung des Gerichtshofs in Strassburg für die Konfliktparteien immer bindend sind.
Dabei wichtig ist auch, dass der Inhalt einer Volksinitiative die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts einhalten muss. Es geht zum Beispiel um das Verbot, des Völkermords der Folter oder der Sklaverei. Die Bundesversammlung erklärt solche Initiative (teilweise oder ganz) für ungültig, wenn sie diese Bestimmungen des Völkerrechts tatsächlich verletzt…
Dagegen eine Initiative, die tatsächlich Bestimmungen des Völkerrechts verletzt (die jedoch nicht zwingend sind), kann auch für gültig erklärt werden. Sie wird zu einer Abstimmung unterbreitet. Wenn aber eine solche Initiative angenommen wird, versucht das Parlament (im Rahmen des Möglichen), sie umzusetzen, dass einerseits den internationalen Verpflichtungen getan wird, anderseits den Forderungen der Initiative gebührend Rechnung getragen…