Montag, den 16 April 2012 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland im Zusammenhang mit dem Massaker von Katyń vor mehr als 70 Jahren verurteilt. Geklagt hatten Angehörige von Opfern des Massakers (die Opfern des Massakers von Katyń im April und Mai 1940 waren vor allem polnische Offiziere der Armee, Reserveoffiziere, Polizisten, Beamte und Richter).
Der Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland schuldig gesprochen, Angehörige der Opfer unmenschlich und erniedrigend behandelt zu haben. Damit verstieß Russland gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Außerdem stellte er fest, dass es sich bei dem Massaker um ein Kriegsverbrechen handelte.Gleichzeitig zum wichtigsten Klagepunkt - einer Bewertung des russischen Ermittlungsverfahrens zu Katyn - hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht geäußert.
Man muss aber betonen, dass der Gerichtshof gerügt Russland wegen unzureichender Zusammenarbeit mit dem EGMR hat. Die russischen Behörden hatten eine Übersendung von Akten über das Massaker unter Sowjetdiktator Josef Stalin abgelehnt.
Die Kläger hatten jahrelang versucht, von Russland Informationen über die Umstände zu erhalten, unter denen ihre Familienmitglieder ermordet wurden. Ihre Anträge wurden aber von russischen Gerichten abgewiesen.
Gegen das Urteil kann noch Berufung beantragt werden. Die Angehörigen von Opfern des Massenmords von Katyn kündigtenien Einspruch an.
Das Verbrechen (das Massaker von Katyń) hat bis heute einen grossen Einfluss auf die Beziehungen zwischen Polen und Russland. Moskau hat sehr lange seine Täterschaft bestritten. Erst im Jahr 1990 leitete Russland Ermittlungen ein, aber im Jahr 2004 wurde die ohne Ergebnis zu den Akten gelegt. Erstmals im Jahr 2010 die russische Duma (Parlament) erkannte an, dass der sowjetische Diktator Josef Stalin für die Massenermordungen verantwortlich war.