Gleichzeitig es ist nicht so einfach einen Kredit zu bekommen. Die Banken verlangen entsprechende Sicherheiten (eine oder mehrere). Zu den Sicherheiten (Kreditsicherheiten) zählt also auch die Bürgschaft. Bemerkenswert ist gleichzeitig, dass eine Voraussetzung dafür, dass die Bank die Bürgschaft (bzw. einen Bürgen) als Sicherheit akzeptiert, ist immer eine ausreichende Bonität der Person (der bürgenden Person). Wenn also ein Kreditsuchende genau über einem Kredit mit Bürgen denkt, dann muss den Kreditvertrag noch durch einen Bürgschaftsvertrag - als Kreditsicherheit – ergänzen. Der Bürgschaftsvertrag wird zusätzlich zwischen einer Bank und dem Bürgen geschlossen... Bemerkenswert ist also dass, der Bürge für alle Schulden des Kreditnehmer haftet und kann (ohne Probleme!) von einer Bank in Anspruch sofort genommen werden (es eine also so genannte selbstschuldnerische Bürgschaft).
Natürlich die Bürgschaft hat auch Vorteile. Vor allem, in solchem Fall, geht es um keine „echten“ Sicherheiten (wie zum Beispiel bei der Verpfändung von Sparguthaben). Anderseits aber bei Banken ist Bürgschaft (im Vergleich zu anderen Kreditsicherheiten) nicht beliebt - Da die Sicherung auf einer Bonität der Person beruht... Im Gegensatz zu Sparguthaben kann sich immer der „Wert“ der Bürgschaft im Laufe der Rückzahlungsdauer einfach auch deutlich reduzieren… Es ist also ohne Zweifel ein Nachteil von diesem Sicherheitsform.
In der Praxis Bürgschaften sind heutzutage vor allem von Familienangehörigen oder Ehegatten gestellt. Bürgschaft bedeut also auch „Vertrauen”. Da im Zweifelsfall die Eltern oder der Ehegatte in dem vollen Umfang für eine Kreditrückzahlung haften – einfach so als wären sie selbst einer Kreditnehmer...