Die starke Bedingungen von der Bank, also vor allem die Bonitätsprüfung, soll man nicht als eine Schikane betrachten. Das alles ist in den geltenden Vorschriften der Richtlinien des Kreditverbraucherschutzgesetzes verankert. Die Regelungen sind natürlich sinvoll - dienen beiden Parteien (der Verbraucher wird vor einer Überschuldung geschützt und die Bank - vor dem Risiko der Nichtrückzahlung...).
Man soll dabei auch bemerkenn, dass Arbeitslosengeld in der Regel keine Sicherheit ist. Der Erhalt von Arbeitslosengeld ist also für die Bank oft keine hinreichende und entsprechende Sicherheit. Diese Leistung ist immer Begrenzt und endet sich maximal nach einem Jahr.
Es gibt aber auch verschiedene Möglichkeiten - für einen Arbeitslosenkredit, z.B:
- Finden eines Bürgen (der Bürge übernimmt dann die Bürgschaft für den Kredit. Es gibt Banken die akzeptieren als Bürgen sowohl Ehepartner, die Kinder und Eltern, als Banken die akzeptieren als Kreditbürgen auch die Freunde).
- Kreditaufnahme bei einem Geldinstitut (in diesem Fall der Arbeitslose braucht entsprechende Sicherheiten, wie Immobilien, Besitz, Wertgegenstände, Eigentum, oder kapitalbildende Versicherungen usw.).
- Ausländische Anbieter (die Kreditvermittler und Banken keine SCHUFA-Auskunft einholen – die so genannte: "Schweizer Kredite").
- Kreditsanierung (die Schuldsumme wird über einen Anbieter getilgt - man ist dann nur diesem säumig).
- Unabhängige Kreditvermittler (man kann die Kredit oder Darlehen ohne große Bürokratie und ohne SCHUFA-Auskunft ziemlich schnell bekommen - aber der Zinssatz fast immer höher ist!).