Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der zwischen Darlehensgeber (auch Kreditgeber oder Darleiher genannt) und dem Darlehensnehmer (auch Kreditnehmer oder Borger genannt) abgeschlossen wird. Der Darlehensgeber verpflichtet sich, eine Geldsumme oder vertretbare Sachen zeitweise zur Nutzung durch den Darlehensnehmer zu überlassen. Ein Darlehen kann eine nichtformelle oder schriftliche Form haben. Außerdem kann ein Darlehen zwischen verwandten oder völlig fremden Personen abgeschlossen werden. Es gibt also Darlehen zwischen Familienmitgliedern und Darlehen zwischen Drittpersonen. Ein Darlehen bringt auch gewisse Risiken mit sich. Vor allem es kann dazu kommen, dassd der Borger das Darlehen nicht rückzahlen oder auf eine Verjährung des Darlehens rechnen wird. Vertrauen ist gut aber Vertrag ist besser Die Darlehensverträge werden auf verschiedene Wiese abgeschlossen. Zwischen Familienmitglieder, Freunden oder guten Bekannten hat das Darlehen oft die Form einer mündlichen Vereinbarung. Der Borger verpflichtet sich, die geliehene Geldsumme nach einer gewissen Zeit rückzuzahlen. Der Darleiher erwartet oft keine Gegenleistung dafür – besonders wenn das Darlehen zwischen Familienmitgliedern erfolgt. Sollte es aber zu einem Darlehen zwischen zwei für sich fremden Privatpersonen kommen, dann wird der Darlehensvertrag immer schriftlich vereinbart. Solche Verträge werden oft als Privatkredite genannt, weil sie zwischen Privatpersonen abgeschlossen werden. Der Darlehensnehmer bekommt das Geld von einer Privatperson oft günstiger als bei einer Bank. Der Darlehengeber kann durch ein Darlehen auch verdienen, weil er für das Darlehen Zinssätze von dem Darlehensnehmer bekommt. Wie jeder Vertrag, so auch der Darlehensvertrag, sollte gewisse Stützpunkte beinhalten. Vor allem sollte er sich auf die Namen der Vertragsparteien (Borger und Darleiher), die geliehene Geldsumme, Höhe der Zinssätze, Laufzeit des Darlehens sowie die Einzelheiten von Kündigung und Rückzahlung des Darlehens beziehen. Verjährung des Darlehens Bei den Darlehensverträgen haben wir auch mit Verjährung zu tun. Im Grunde sollte man zwischen Verjährung der unbefristeten Darlehen und Verjährung der Darlehen mit fester Laufzeit unterscheiden. Die ersten Darlehensverträge werden am meisten zwischen Familienmitgliedern, Freunden oder Bekannten abgeschlossen. Bei Verträgen mit keiner festgelegten Kündigungsfrist muss das Darlehen innerhalb von sechs Wochen zurückgezahlt werden. Auf diese Weise verjährt solch ein Darlehen nach 10 Jahren und 6 Wochen nach der Auszahlung des Darlehens. Bei Verträgen, die eine feste Laufzeit haben, beginnt die 10-jährige Verjährungsfrist mit Fälligkeitstermin des Darlehens.
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